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Guide TA435 Wärmebildvorsatzgerät

Guide TA435 Wärmebildvorsatzgerät

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Art.Nr.: DD- 447000253

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Produktinformationen "Guide | TA435 | Wärmebildvorsatzgerät"

Das TA435 Vorsatzgerät von Guided Infrared revolutioniert die Anwendung von Wärmebildtechnik. Entdecken Sie mit diesem neuen Gerät die Natur und machen Sie die Nacht zum Tage. Mit einem Gewicht von nur 380 g und einer 4,2-fachen Vergrößerung ermöglicht dieses Gerät die Beobachtung von Tieren in einer Distanz von bis zu 1900 m. Das Gerät ist extrem klein (150x54x53 mm) und verfügt über den momentan besten High-End-OLED Bildschirm, der je in einem Vorsatzgerät eingebaut wurde. Dementsprechend ist die Montage auf einen Feldstecher mit bis zu einer 6-facher Vergrößerung kein Problem. Mit dem TA435 bringt Guided Infrared ein neues Vorsatzgerät auf den Markt, das sich technisch und in der Bauform deutlich von Produkten anderer Hersteller abhebt. Noch nie war ein Wärmebildgerät so klein und zugleich so leistungsstark. Die Detektion von Tieren oder Personen ist bis zu einer Distanz von 1,9 km möglich. Die manuell fokusierbare Optik ergibt zusammen mit dem Sensor eine 4,2-fache Vergrößerung. Das TA435 Wärmebildgerät kann als reines Beobachtungsgerät oder zur Montage auf einem Feldstecher benutzt werden. Neben einem tollen Bild und kompakter Bauweise ist das gesamte Gerät IP-67 zertifiziert und hält widrigste Wetterbedingungen locker aus. Die Kamerafunktionen können mit dem optionalen Remote-Controller per Bluetooth ferngesteuert werden.

Die TA435 hat folgende Eigenschaften:

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.Text Copyright © 2015, IT-Recht-Kanzlei, Alter Messeplatz 2, 80339 München

Diesen Artikel haben wir am 05.04.2022 in unseren Katalog aufgenommen.

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